Bild: Holzschachtel mit Visitenkarte und Flyer

Kostenrückerstattung

Ich arbeite freiberuflich als Wahltherapeut aller Kassen. Das bedeutet,
dass Sie am Ende der Therapie bei Ihrer Sozialversicherung einen Antrag auf Kostenrückerstattung stellen können.

 

Gerne rechne ich Ihnen den genauen Selbstbehalt aus und kümmere mich
um die chefärztliche Bewilligung Ihrer Verordnung - bitte den Verordnungsschein unbedingt zum ersten Termin mitbringen! Der Differenzbetrag wird von entsprechenden privaten Zusatz- oder Unfallversicherungen übernommen.

Nähere Informationen über den Kostenersatz erhalten Sie auch bei Ihrer Krankenkasse.

Für präventive Therapien übernehmen die gesetzlichen Kassen keine Kosten!

Bitte mitbringen

  • Verordnungsschein!
  • Leintuch oder großes Badetuch
  • bequeme Kleidung